AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen für Softwareprodukte/Freeware

I.  Geltungsbereich und ergänzende Bestimmungen

 

Dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag liegen unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die nachfolgenden Besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Softwareprodukte ergänzen unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und gehen diesen bei Abweichungen vor. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Für die Lieferung von Freeware gelten die speziellen Regelungen nach Nr. VIII. Ist in diesen Bedingungen Schriftform vorgesehen, so ist diese in jedem Fall auch bei telekommunikativer Übermittlung (E-Mail, Fax) gewahrt.

 

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen finden Sie unter diesem Link:

https://www.hydac.com/de-en/company/general-terms-and-conditions.html

 

 

II.  Vertragsgegenstand

 

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (nachfolgend „Software“ genannt).
  2. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

III. Umfang, Dauer und Arten der Nutzung, Weiterveräußerung

 

  1. Der Kunde hat im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Software. Soweit die Software in eine von uns gelieferte Maschine integriert ist, ist das Nutzungsrecht auf die jeweilige Maschine beschränkt. Eine anderweitige Nutzung der Software ist nicht gestattet.
  2. Der Kunde hat nicht das Recht, Kopien der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen anzufertigen, ausgenommen einer Archivkopie im Rahmen einer Datensicherung (Backup). Ohne unsere Zustimmung darf der Kunde die Software oder Teile davon nicht für Zwecke Dritter nutzen oder Dritten Einblick in die Unterlagen gestatten.
  3. Der Kunde darf die Software an Dritte veräußern, wenn der erwerbende Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt hat. Der Kunde muss außerdem dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien, einschließlich vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung. Der Kunde ist im Fall der Weiterveräußerung der Software weiterhin verpflichtet, uns den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen.

 

 

IV. Leistungsinhalt

 

  1. Das Recht zur Nutzung der Software umfasst den Anspruch auf Lieferung der Software sowie der Dokumentation (Beschreibung des Softwareproduktes, Programm- bzw. Benutzerhandbuch). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung derProgramm- /Quellcodes.
  2. Wir behalten uns vor, entweder die Software in installationsfähiger Form zusammen mit einer ausführlichen Installationsanweisung zu übergeben oder die Software selbst zu installieren. Im zweiten Falle stellt der Kunde unentgeltlich die erforderliche Maschinenzeit und das Bedienungspersonal der Anlage für die Dauer der Installation zur Verfügung.

 

 

V.  Datensicherung und Haftungsausschluss

 

  1. Unabhängig von der weitergeltenden Haftungsregelung nach Nr. IX unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist der Kunde verpflichtet, vor der Installation der Software eine aktuelle Datensicherung vorzunehmen. Weiterhin hat der Kunde für eine fortlaufende, gefahrentsprechende Datensicherung nach der Installation Sorge zu tragen.
  2. Die Datensicherung ist auch vor dem Aufspielen neuer Programme und vor Durchführung von Wartungsarbeiten durchzuführen. Wir haften nicht für Schäden, die durch Fehlen einer brauchbaren Datensicherung entstehen können.
  3. Die Haftung bei Datenverlust wird auf den Ersatz des typischen Wiederherstellungsaufwandes beschränkt, der auch bei regelmäßiger gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre, sofern der Datenverlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist.
  4. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt.

 

 

VI. Gewährleistung/Sachmängelhaftung

 

  1. Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in Kombination mit anderer Software fehlerfrei arbeitet. Wir übernehmen deshalb insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Software den Vorstellungen, Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen Programmen zusammenarbeitet.
  2. Der Kunde hat uns unverzüglich nach der Mängel-/Fehlermeldung eine schriftliche, möglichst vollständige Mängel-/Fehlerdokumentation zur Verfügung zu stellen, aus welcher sich ergibt, wie sich der Mangel/Fehler bemerkbar macht und auswirkt.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung die Software oder Teile der Software selbst verändert oder durch Dritte verändern lässt. Das gleiche gilt für Fehler, die auf Installationsleistungen des Kunden zurückzuführen sind.
  4. Darüber hinaus bleibt Nr. VII unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unberührt.

 

 

VII. Schutzrechte, Geheimhaltung

 

  1. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte an der Software, den Beschreibungen sowie an dem Know-how bleiben uns vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was geeignet ist, unsere Rechte zu beeinträchtigen. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können.
  2. Der Kunde hat alle Informationen (z. B. Betriebsgeheimnisse, Know-how), die ihm im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern, soweit nichts anderes von uns ausdrücklich zugestanden (s. Nr. III). Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

 

VIII. Besonderheiten bei Freeware

 

  1. Als Freeware verstehen wir nicht kommerzielle Software, die unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird und auch nicht im Zusammenhang mit einem Komplettverkaufspaket (z. B. Draufgabe) steht. Dazu gehören auch Auslegungs- und Auswertungsprogramme.
  2. Für diese Freeware übernehmen wir keine Gewährleistung sowie keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel, insbesondere nicht für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der Informationen. Jegliche Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Freeware entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
  3. Auch für diese Freeware behalten wir uns sämtliche Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte entsprechend Nr. VII. 1. vor.

 

 

IX. Updates/Upgrades

 

Auf Updates und Upgrades von Softwareprodukten finden die vorstehenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.

 

 

Stand 1.9.2016