{"id":2349,"date":"2019-07-24T16:02:25","date_gmt":"2019-07-24T14:02:25","guid":{"rendered":"https:\/\/software.hydac.com\/home\/\/?page_id=2349"},"modified":"2026-07-24T17:21:38","modified_gmt":"2026-07-24T15:21:38","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/software.hydac.com\/home\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column][vc_empty_space height=&#8220;99&#8243;][dhsv_vc_anker type=&#8220;nav&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][dhsv_vc_anker type=&#8220;point&#8220; title=&#8220;AGB Miete&#8220; id=&#8220;agb miete&#8220;][vc_empty_space height=&#8220;60px&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row dhsv_margin_top=&#8220;vc-margin-top-medium&#8220;][vc_column][dhsv_vc_headline index=&#8220;AGB Miete&#8220; headline=&#8220;ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN: SOFTWAREMIETE&#8220; subline=&#8220;Lizenzbedingungen f\u00fcr die HYDAC MATCH Software Suite im Rahmen der Softwaremiete&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<h2>I.\u00a0 Geltungsbereich, erg\u00e4nzende Bestimmungen<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Lizenzbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge bzgl. der Einr\u00e4umung einer Nutzungslizenz f\u00fcr zeitlich begrenzte \u00dcberlassung (nachfolgend \u201eSoftwaremietvertrag\u201c genannt) an der HYDAC MATCH Software Suite (nachfolgend \u201eSoftware\u201c genannt). Als Software gelten in diesem Zusammenhang auch:<\/p>\n<ul class=\"checked\">\n<li>MATCH PC Tools, d.h. verschiedene Programme der Software zur Nutzung auf einem PC;<\/li>\n<li>Add-Ons, d.h. Funktionserweiterungen zur Software;<\/li>\n<li>MATCH Pakete, d.h. zusammengestellte Softwarepakete bestehend aus den MATCH PC Tools und Add-Ons;<\/li>\n<li>Updates, d.h. Aktualisierungen zur Software, z.B. Bugfixes, Patches oder Ersatzversionen der Software;<\/li>\n<li>Upgrades, d.h. eine ma\u00dfgeblich \u00fcberarbeitete Version der Software bzw. Neuauflage der Software;<\/li>\n<li>lizenzpflichtige Back-End-Dienste, d.h. Online-Software-L\u00f6sungen, die auf entsprechenden Servern in Kundenumgebungen lauff\u00e4hig und durch den Kunden einzubinden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>II. Nutzungsumfang, -dauer, -art und -zweck<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Kunden das einfache, nicht ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht zur zeitlich begrenzten Nutzung der Software \u00fcbertragen. Die private Nutzung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Vervielf\u00e4ltigung der Software ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, beschr\u00e4nkt auf die Installation der Software auf einem im unmittelbaren Besitz des Kunden stehenden PC und auf eine Vervielf\u00e4ltigung, die notwendig ist f\u00fcr das Laden, Anzeigen, Ablaufen und Speichern der Software sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie vom Lizenzgegenstand durch eine gem\u00e4\u00df \u00a7 69d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. Die Software darf \u2013 soweit nichts Abweichendes vereinbart ist \u2013 nicht von einem anderen PC als dem PC, auf dem sie installiert ist, benutzbar und insbesondere nicht in einem Netzwerk zur Nutzung freigegeben sein.<\/li>\n<li>Ohne unsere Zustimmung darf der Kunde die Software oder Teile davon nicht an Dritte \u00fcbertragen oder Dritten zur Verf\u00fcgung stellen. Dies gilt auch f\u00fcr die Dokumentation.<\/li>\n<li>Von Nr. II. 1 und 2 unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden, hierf\u00fcr vorgesehene Teile der Software (bspw. die MATCH Middleware CORE) oder mittels der Software erstellte andere Software (Embedded Software bzw. Applikationen) im Rahmen des Nutzungszwecks (Nr. II.4) auf seine Maschinen oder seine Produkte zu \u00fcbertragen, soweit dies der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Funktion der Software, der Erstellung einer konkreten Applikation, entspricht.<\/li>\n<li>Soweit nichts Abweichendes vereinbart oder nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, darf der Kunde die Software ausschlie\u00dflich zur Entwicklung von Embedded Software f\u00fcr Maschinen sowie deren Verwendung in diesen Maschinen, zum Testen, Validieren und Simulieren dieser Software sowie weiteren damit im Zusammenhang stehenden T\u00e4tigkeiten, wie z.B. Wartung, Einstellung, Diagnose, Konfiguration und Dokumentation dieser Software (Nutzungszweck), einsetzen.<\/li>\n<li>Der Kunde hat f\u00fcr die Dauer dieser Vereinbarung einen Anspruch auf \u00dcberlassung der Software sowie einer dazugeh\u00f6rigen Dokumentation (Beschreibung der Software, Programm- bzw. Benutzerhandbuch in Textform). Der Kunde installiert die Software selbst. Die \u00dcberlassung kann in Form der Zurverf\u00fcgungstellung eines Download-Links erfolgen.<\/li>\n<li>Die Rechteeinr\u00e4umung erfolgt dergestalt, dass der Kunde die Software zu jedem Zeitpunkt nur ein Mal ausf\u00fchren kann. Eine parallele Nutzung der Software \u2013 auch in Hinblick auf verschiedene Softwareversionen \u2013 ist nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Verg\u00fctung beauftragt werden.<\/li>\n<li>Der Kunde hat uns in Textform \u00fcber jeden Installationsort (PC) der Software zu informieren. Dies gilt ebenso f\u00fcr jede sp\u00e4tere Ver\u00e4nderung des Installationsortes. Die \u00dcbertragung auf einen anderen Installationsort kann fr\u00fchestens nach jeweils 60 Tagen erfolgen, sofern der Kunde uns kein berechtigtes Interesse an einem fr\u00fcheren Wechsel des Installationsortes nachweist.<\/li>\n<li>Der Kunde hat keinen Anspruch auf \u00dcberlassung von Programmcodes oder Quellcodes.<\/li>\n<li>Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschr\u00e4nkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalit\u00e4t der Software.<\/li>\n<li>Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des \u00a7 69e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und im Rahmen des \u00a7 69e Abs. 2 Nr. 1 UrhG gew\u00e4hrt.<\/li>\n<li>Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte werden dem Kunden am Lizenzgegenstand nicht einger\u00e4umt.<\/li>\n<li>Sofern es sich bei der Software um eine Testversion handelt, darf der Kunde sie nicht f\u00fcr gewerbliche, kommerzielle oder Produktionszwecke nutzen. Eine Nutzung ist lediglich zu Evaluierungs- und Testzwecken gestattet. Testversionen sind nicht f\u00fcr den Einsatz in produktiven, sicherheitskritischen oder cybersicherheitsrelevanten Betriebsumgebungen bestimmt. Testversionen unterliegen einem elektronischen Ablaufdatum. Dar\u00fcber hinaus kann der Funktionsumfang der Software eingeschr\u00e4nkt sein. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keinen Versuch zu unternehmen, das elektronische Ablaufdatum oder die Begrenzung des Funktionsumfangs zu umgehen oder au\u00dfer Kraft zu setzen. Jeder derartige Versuch stellt eine Verletzung des Lizenzvertrages dar.<\/li>\n<li>Sofern es sich bei der Software um eine Pre-Release-Version handelt, mit der dem Kunden insbesondere neue Funktionalit\u00e4ten vorgestellt werden, darf der Kunde sie nicht f\u00fcr gewerbliche, kommerzielle oder Produktionszwecke nutzen. Eine Nutzung ist lediglich zu Zwecken der Vorentwicklung gestattet. Test- und Pre-Release-Versionen sind nicht f\u00fcr den Einsatz in produktiven, sicherheitskritischen oder cybersicherheitsrelevanten Betriebsumgebungen bestimmt. Pre-Release-Versionen unterliegen einem elektronischen Ablaufdatum. Dar\u00fcber hinaus kann der Funktionsumfang der Software eingeschr\u00e4nkt sein. Der Kunde verpflichtet sich, keinen Versuch zu unternehmen, das elektronische Ablaufdatum oder die Begrenzung des Funktionsumfangs zu umgehen oder au\u00dfer Kraft zu setzen. Jeder derartige Versuch stellt eine Verletzung des Lizenzvertrages dar.<\/li>\n<li>Im Rahmen einer sog. akademischen Einzellizenz oder einer sog. Campus-Lizenz darf die Software nur von Studierenden und Lehrenden an akademischen Einrichtungen einer von uns autorisierten Hochschule zu Lehr- und Forschungszwecken, nicht jedoch zu kommerziellen Zwecken und nicht f\u00fcr Zwecke Dritter genutzt werden. Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer akademischen Einzellizenz ist stets eine g\u00fcltige Immatrikulationsbescheinigung des \/ der Studierenden und \/ oder der Nachweis f\u00fcr eine Lehrt\u00e4tigkeit.<\/li>\n<li>Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Kunde uns oder einem von uns beauftragten Dritten die Pr\u00fcfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der gew\u00e4hrten Rechte h\u00e4lt; der Kunde wird uns bei der Durchf\u00fchrung einer solchen Pr\u00fcfung nach besten Kr\u00e4ften unterst\u00fctzen. Die Pr\u00fcfung erfolgt w\u00e4hrend der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten, vor Ort beim Kunden oder remote. Wir k\u00f6nnen verlangen, dass der Kunde uns oder einem von uns beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Zugang zu Unterlagen, Systemen und Informationen gibt, soweit dies erforderlich ist, um die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden, die hierbei bekannt werden, nur f\u00fcr den Zweck der Lizenzpr\u00fcfung verwenden und Dritten nicht offenlegen.<\/li>\n<li>Zur Aktivierung der Software ist ein Lizenzschl\u00fcssel erforderlich. Der Lizenzschl\u00fcssel wird von uns nach Zahlung der vollst\u00e4ndigen Verg\u00fctung zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Lizenzschl\u00fcssel dient dem erleichterten Nachweis der Berechtigung des Kunden. Sein Besitz oder seine Verwendung allein gew\u00e4hren kein Recht zur Nutzung der Software. Ein solches Recht folgt nur aus einer mit uns getroffenen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Regelung.<\/li>\n<li>Der Kunde kann die erstmalig installierte Software nur nutzen, wenn er die Software nach der Installation \u00fcber das f\u00fcr ihn eingerichtete Benutzerkonto online aktiviert. Das Benutzerkonto ist an die Person des Kunden gebunden und kann ohne unsere Zustimmung nicht \u00fcbertragen werden.<\/li>\n<li>Zur Ausf\u00fchrung der Software m\u00fcssen die in der Produktbeschreibung genannten Anforderungen an Hardware und Betriebssystem (Systemvoraussetzungen) erf\u00fcllt sein. Zur \u00dcberpr\u00fcfung der Lizenz ist eine Verbindung mit dem Internet im Abstand von maximal einem Jahr erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>III. Mietzins<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Die H\u00f6he der f\u00fcr die Vermietung der Software geschuldeten Verg\u00fctung (\u201eMietzins\u201c) ergibt sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. aus unserer jeweils aktuellen Preisliste. Der Mietzins wird j\u00e4hrlich im Voraus bis sp\u00e4testens zum 5. Werktag eines jeden Vertragsjahres f\u00e4llig und ist sp\u00e4testens bis zu diesem Tage an uns zu entrichten.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, den Mietzins erstmals nach Ablauf von vierundzwanzig (24) Monaten nach Vertragsschluss mit einer schriftlichen Ank\u00fcndigung von drei (3) Monaten zum Monatsende anzupassen. Die H\u00f6he des Mietzinses h\u00e4ngt von der allgemeinen Entwicklung der Preise oder Werte f\u00fcr G\u00fcter und Leistungen am Markt ab, die unsere Selbstkosten f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Mietvertrages unmittelbar beeinflussen (wie insbesondere Tarifabschl\u00fcsse oder Materialpreis\u00e4nderungen). Ver\u00e4nderungen (Erh\u00f6hungen wie Senkungen) solcher Vorkosten werden von uns in dem Umfang an den Kunden weitergegeben, wie sie sich als Kostenelemente auf den Mietzins auswirken. Dem Kunden weisen wir diese auf sein Verlangen nach. Der Kunde hat das Recht, den Softwaremietvertrag innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ank\u00fcndigung einer Mieterh\u00f6hung zu k\u00fcndigen.<\/li>\n<li>Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz sowie bei Entgeltforderungen eine Schadenspauschale in H\u00f6he von 40,00 \u20ac zu zahlen. Diese ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begr\u00fcndet ist. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden bleibt vorbehalten.<\/li>\n<li>Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, es sei denn, seine zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten, rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder stammt aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis wie unsere Forderung. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Anspr\u00fcchen aus dem gleichen Vertrag geltend machen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>IV. Mietdauer, Beendigung des Softwaremietvertrages<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, beginnt der jeweilige Softwaremietvertrag mit dessen Abschluss.<\/li>\n<li>Die Mietdauer betr\u00e4gt 24 Monate. Ist die vereinbarte Mietdauer des Softwaremietvertrages ausgelaufen, verl\u00e4ngert sich der Softwaremietvertrag jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Softwaremietvertrag nicht mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum Ende der Mietdauer durch uns oder den Kunden schriftlich gek\u00fcndigt wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>V. Add-Ons<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kunde hat die M\u00f6glichkeit den Funktionsumfang der Software durch die zus\u00e4tzliche Anmietung von Add-Ons zu erweitern. Die zus\u00e4tzliche Anmietung von Add-Ons kann auch w\u00e4hrend der Mietdauer des Softwaremietvertrages erfolgen. Auswirkungen auf die urspr\u00fcnglich vereinbarte Mietdauer des Softwaremietvertrages hat dies nicht. Der nach Nr. III.1 urspr\u00fcnglich vereinbarte Mietzins erh\u00f6ht sich in Folge der zus\u00e4tzlichen Anmietung von Add-Ons gem\u00e4\u00df den Angaben in der Auftragsbest\u00e4tigung bzw. unserer jeweils aktuellen Preisliste.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>VI. Erhaltungspflicht<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Wir werden w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit des jeweiligen Softwaremietvertrages f\u00fcr die gemietete Software zur Erhaltung des vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustandes die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um dem Kunden den Gebrauch der Software zu erm\u00f6glichen. Dies umfasst insbesondere folgende Ma\u00dfnahmen:<br \/>\na) Zugang zu den jeweils aktuellen Updates f\u00fcr die Software,<br \/>\nb) Zugriff auf den personalisierten Web-Bereich, der u.a. einen Download-Bereich f\u00fcr aktuelle Software-Versionen und deren Dokumentation, den Web Help-Desk sowie den FAQ-Bereich mit Selbsthilfematerialien beinhaltet,<br \/>\nc) Einfacher E-Mail-Support, d.h. der Kunde kann Supportanfragen per E-Mail stellen. Wir werden die Anfragen mit vertretbarem Aufwand bearbeiten. Sofern Gegenstand der Supportanfrage ein Softwarefehler ist, werden wir die-sen Fehler im Rahmen der uns zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel sowie mit vertretbarem Aufwand beheben. Ein Softwarefehler liegt vor, wenn der vertragsgem\u00e4\u00dfe Gebrauch der Software beim Kunden durch St\u00f6rungen im Programmablauf nicht nur unerheblich erschwert ist.<br \/>\n\u00dcber das zur Aufrechterhaltung der Vertragsm\u00e4\u00dfigkeit der Software erforderliche Ma\u00df hinausgehende \u00c4nderungen der Software d\u00fcrfen wir im Zuge der Bereitstellung einer neuen Softwareversion vornehmen. Die neu bereitgestellte Software tritt an die Stelle der urspr\u00fcnglich bereitgestellten Software und wird zugleich mit der f\u00fcr die neue Softwareversion von uns bereitgestellten Benutzerdokumentation mit der Installation durch den Mieter Gegenstand dieses Vertrages.<\/li>\n<li>Die Bereitstellung von Aktualisierungen und \u00c4nderungen erfolgt unentgeltlich \u00fcber einen von uns betrieben Server. Die Installation der Aktualisierungen und \u00c4nderungen erfolgt \u00fcber die Software durch den Kunden. Der produktbezogene Supportzeitraum im Sinne der Verordnung (EU) 2024\/2847 (Cyberresilienz-Verordnung) f\u00fcr die jeweilige Softwareversion ergibt sich aus der bei Vertragsschluss bereitgestellten Produktdokumentation oder Support Policy. W\u00e4hrend der Vertragslaufzeit erh\u00e4lt der Kunde Zugang zu den f\u00fcr die gemie-tete Softwareversion innerhalb dieses Supportzeitraums be-reitgestellten Sicherheitsupdates. Nach Beendigung des Softwaremietvertrages entfallen mangels Nutzungsberechtigung die vertraglichen Anspr\u00fcche des Kunden auf Zugang, Up-dates und Support, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>VII. Sicherheitsupdates<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wir werden dem Kunden unbeschadet Ziffer VI im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit und innerhalb des f\u00fcr die jeweilige Softwareversion angegebenen Supportzeitraums unentgeltlich Sicherheitsupdates zur Verf\u00fcgung stellen, soweit diese zur Behebung oder Minderung einer Sicherheitsl\u00fccke der Software erforderlich sind. Wir sind auch \u00fcber die gesetzliche Verpflichtung hinaus berechtigt, dem Kunden ein Update zur Verf\u00fcgung zu stellen, das eine potentielle oder tats\u00e4chliche Sicherheitsl\u00fccke in der Software schlie\u00dfen oder mindern soll.<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen ein Sicherheitsupdate als verpflichtendes Sicherheitsupdate kennzeichnen, wenn die weitere Nutzung der nicht aktualisierten Software mit erheblichen Cybersecurity-Risiken verbunden ist. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Verwendung der Software, die nicht mit dem zugeh\u00f6rigen Sicherheitsupdate aktualisiert wurde, unverz\u00fcglich, in keinem Fall jedoch sp\u00e4ter als 30 Tage nach der Bereitstellung des verpflichtenden Sicherheitsupdates einzustellen. Bei kritischen oder aktiv ausgenutzten Sicherheitsl\u00fccken k\u00f6nnen wir eine k\u00fcrzere angemessene Frist bestimmen. Sollte der Kunde den vorgenannten Zeitrahmen nicht einhalten, sind wir zur K\u00fcndigung des Softwaremietvertrags berechtigt. Als Sicherheitsl\u00fccken in diesem Sinne gelten dabei sowohl Eigenschaften in der Software, die einen unerlaubten Zugriff Dritter von au\u00dfen auf die Software oder auf das jeweilige System erm\u00f6glichen, als auch Umst\u00e4nde, die zu einem unerw\u00fcnschten Verhalten der Software oder der mit-tels der Software erstellten anderen Software f\u00fchren oder f\u00fchren k\u00f6nnen sowie \u201eSchwachstellen\u201c im Sinne der Verordnung (EU) 2024\/2847 (Cyberresilienz-Verordnung).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>VIII. Anspr\u00fcche bei Sachm\u00e4ngeln<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Die von uns \u00fcberlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. M\u00e4ngelanspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen und Leistungsangaben in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen, insbesondere in Werbemitteln gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung die Software oder Teile der Software, insbesondere einen generierten Embedded Code oder Teile davon selbst ver\u00e4ndert oder durch Dritte ver\u00e4ndern l\u00e4sst. Das gleiche gilt f\u00fcr Fehler, die auf fehlerhafte Installationsleistungen des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind oder auf vom Kunden eingesetzte Programme, welche die auf einer Hardware installierte Software modifizieren oder auf sonstige Weise beeinflussen. Gleiches gilt ferner f\u00fcr M\u00e4ngel, die darauf beruhen, dass der Kunde bereitgestellte Sicherheitsupdates nach Ziffer VII. nicht installiert, sicherheitsrelevante Hinweise nicht beachtet, die Software au\u00dferhalb der vereinbarten Systemumgebung einsetzt oder nicht freigegebene \u00c4nderungen, Erweiterungen oder Integrationen vornimmt. Gesetzlich zwingende Pflichten zur Behandlung von Schwachstellen der unver\u00e4nderten Software bleiben unber\u00fchrt. F\u00fcr die Eignung des vom Kunden generierten Embedded Code zur Verwendung in einer bestimmten Maschine sowie f\u00fcr die Schnittstellen zu dieser Maschine \u00fcbernehmen wir keine Verantwortung.<\/li>\n<li>F\u00fcr Test- und Pre-Release-Versionen gilt \u2013 soweit diese kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt werden \u2013 Nr. VIII. 2 und 3 unserer Besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr Software \/ Freeware entsprechend.<\/li>\n<li>Bei Testversionen und Pre-Release-Versionen der Software handelt es sich jeweils um Software, die noch nicht oder noch nicht vollst\u00e4ndig f\u00fcr ihren Verwendungszweck getestet wurde. Da es bei Verwendung dieser Software in Einzelf\u00e4llen zu einem unvorhergesehenen Programmverhalten kommen kann, ist der Kunde insbesondere zur besonderen \u00dcberpr\u00fcfung der Ausgaben und\/oder Programmschnittstellen angehalten.<\/li>\n<li>Wir bestimmen die Art der Nacherf\u00fcllung. Die Mangelbeseitigung kann mittels Zurverf\u00fcgungstellung eines Download-Links f\u00fcr ein Update erfolgen. Der Kunde installiert das entsprechende Update selbst. Sollte eine Mangelbeseitigung per Update nicht m\u00f6glich sein, weil eine zumutbare Installationsma\u00dfnahme durch den Kunden trotz der vorstehenden Regelung nicht durchgef\u00fchrt wurde und als Folge ein Vorort-Einsatz durchgef\u00fchrt werden musste, hat der Kunde die erforderlichen Mehraufw\u00e4nde zu tragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>IX. Anspr\u00fcche bei Rechtsm\u00e4ngeln<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Die von uns gelieferte bzw. \u00fcberlassene Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handels\u00fcbliche Eigentumsvorbehalte.<\/li>\n<li>Soweit Rechtsm\u00e4ngel bestehen, sind wir (a) nach unserer Wahl dazu berechtigt, (i) durch rechtm\u00e4\u00dfige Ma\u00dfnahmen die Rechte Dritter, welche die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software beeintr\u00e4chtigen oder (ii) deren Geltendmachung zu beseitigen oder (iii) die Software in der Weise zu ver\u00e4ndern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalit\u00e4t der Software nicht erheblich beeintr\u00e4chtigt wird, und (b) verpflichtet, die dem Kunden entstandenen notwendigen erstattungsf\u00e4higen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.<\/li>\n<li>Scheitert die Freistellung gem\u00e4\u00df Nr. IX.2 binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl den Vertrag k\u00fcndigen oder den Mietzins mindern und Schadensersatz verlangen.<\/li>\n<li>Nr. VIII.3 gilt entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>X. Funktionale Sicherheit, Embedded Code Generierung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Soweit die Software oder Teile davon eine Zertifizierung entsprechend der \u00f6ffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Funktionalen Sicherheit hat, sind hierf\u00fcr entsprechende Zer-tifikate verf\u00fcgbar, in denen auch die anwendbaren technischen Normen und die erreichten Sicherheitslevel genannt sind. Bestehende Zertifikate werden dem Kunden auf Verlangen zur Kenntnis gebracht. In diesem Fall hat der Kunde die Vorgaben der in den Zertifikaten genannten technischen Normen sowie die zugeh\u00f6rigen Sicherheitshandb\u00fccher zu ber\u00fccksichtigen und anzuwenden. Die Zertifizierung kann nicht die notwendigen zu implementierenden Pr\u00fcfungen und Prozesse zur funktionalen Sicherheit beim Kunden abdecken oder ersetzen.<\/li>\n<li>Mittels der Software erstellte andere Software (wie z.B. Embedded Software oder Embedded Software Applikationen) ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie eine Zertifizierung beinhaltet \u2013 vom Kunden auf dem f\u00fcr sie bestimmten umgebenden technischen System, in das sie eingebettet ist, entsprechend der anzuwendenden \u00f6ffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur funktionalen Sicherheit und dem aktuellen Stand der Technik zu testen und abschlie\u00dfend zu validieren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>XI. Haftung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Wir haften ferner f\u00fcr M\u00e4ngel, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentlich sind vertragliche Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/li>\n<li>Eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Ansonsten ist unsere Haftung \u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 ausgeschlossen. Sofern wir wegen fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuf\u00fchren und so dazu beizutragen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Wir akzeptieren keine Schadenspauschalen, soweit diese nicht gesetzlich vorgesehen sind.<\/li>\n<li>Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Vermieters nach \u00a7 536 a Abs. 1 BGB f\u00fcr bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Fehler der Software schlie\u00dfen wir ausdr\u00fccklich aus.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>XII. Haftungsfreistellung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Soweit Dritte Anspr\u00fcche gegen uns geltend machen sollten und wir nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben, M\u00e4ngel arglistig verschwiegen oder ihre Abwesenheit garantiert haben sowie in F\u00e4llen schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht, stellt uns der Kunde von diesen Anspr\u00fcchen einschlie\u00dflich eventueller Kosten frei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>XIII. Schutzrechte, Geheimhaltung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, die Software und ihre Dokumentation vor unautorisiertem Kopieren oder unautorisierter Verwendung angemessen zu sch\u00fctzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu rekonstruieren (\u201ereverse engineering\u201c) oder auch Teile davon wiederzuverwenden, soweit in Nr. II nichts Abweichendes geregelt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>XIV. Sonstiges<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Soweit im Bereich der Softwaremiete anwendbar, gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie unsere Besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr Software \/ Freeware (im Internet abrufbar unter: www.hydac.com \u2192 Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen) entsprechend. Diese Lizenzbedingungen gehen diesen bei Abweichungen vor. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.<\/li>\n<li>Sollte eine oder sollten mehrere der oben stehenden Klauseln unwirksam oder nichtig sein, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Dieser Ort ist auch der ausschlie\u00dfliche Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf unsere Beziehungen zu dem Kunden findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stand: 06.2026[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][dhsv_vc_anker type=&#8220;point&#8220; title=&#8220;AGB Kauf&#8220; id=&#8220;agb kauf&#8220;][vc_empty_space height=&#8220;80px&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][dhsv_vc_headline index=&#8220;AGB Kauf&#8220; headline=&#8220;ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN: SOFTWAREKAUF&#8220; subline=&#8220;Lizenz- und Wartungsbedingungen f\u00fcr die HYDAC MATCH Software Suite im Rahmen des Softwarekaufs&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;&#8220;]<\/p>\n<h2>I.\u00a0 Geltungsbereich, erg\u00e4nzende Bestimmungen<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Lizenzbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge bzgl. der Einr\u00e4umung einer Nutzungslizenz an der HYDAC MATCH Software Suite (nachfolgend \u201eSoftware\u201c genannt). Als Software gelten in diesem Zusammenhang auch:<\/p>\n<ul class=\"checked\">\n<li>MATCH PC Tools, d.h. verschiedene Programme der Software zur Nutzung auf einem PC;<\/li>\n<li>Add-Ons, d.h. Funktionserweiterungen zur Software;<\/li>\n<li>MATCH Pakete, d.h. zusammengestellte Softwarepakete bestehend aus den MATCH PC Tools und Add-Ons;<\/li>\n<li>Updates, d.h. Aktualisierungen zur Software, z.B. Bugfixes, Patches oder Ersatzversionen der Software;<\/li>\n<li>Upgrades, d.h. eine ma\u00dfgeblich \u00fcberarbeitete Version der Software bzw. Neuauflage der Software;<\/li>\n<li>lizenzpflichtige Back-End-Dienste, d.h. Online-Software-L\u00f6sungen, die auf entsprechenden Servern in Kundenumgebungen lauff\u00e4hig und durch den Kunden einzubinden sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>II. Nutzungsumfang, -dauer, -art und -zweck<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Kunden das einfache, nicht ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht zur dauerhaften Nutzung der Software \u00fcbertragen. Die private Nutzung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Vervielf\u00e4ltigung der Software ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, beschr\u00e4nkt auf die Installation der Software auf einem im unmittelbaren Besitz des Kunden stehenden PC und auf eine Vervielf\u00e4ltigung, die notwendig ist f\u00fcr das Laden, Anzeigen, Ablaufen und Speichern der Software sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie vom Lizenzgegenstand durch eine gem\u00e4\u00df \u00a7 69d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. Die Software darf \u2013 soweit nichts Abweichendes vereinbart ist \u2013 nicht von einem anderen PC als dem PC, auf dem sie installiert ist, benutzbar und insbesondere nicht in einem Netzwerk zur Nutzung freigegeben sein.<\/li>\n<li>Ohne unsere Zustimmung darf der Kunde die Software nicht an Dritte \u00fcbertragen oder Dritten zur Verf\u00fcgung stellen. Dies gilt auch f\u00fcr die Dokumentation. Eine einmalige Weiterver\u00e4u\u00dferung der erworbenen Lizenz an einen Dritten ist jedoch zul\u00e4ssig, sofern der Lizenznehmer seine eigene Installation vollst\u00e4ndig l\u00f6scht, keine Kopien zur\u00fcckbeh\u00e4lt und der Dritte sich zur Einhaltung dieser Lizenzbedingungen verpflichtet. Die \u00dcbertragung sowie Name und vollst\u00e4ndige Anschrift des Erwerbers sind uns in Textform mitzuteilen. Der Kunde hat bei Weitergabe der Software zu beachten, dass die Nutzung der Software nur m\u00f6glich ist, wenn der Erwerber ein Online-Konto bei uns eingerichtet hat, das ihn zur Nutzung der Software berechtigt. Wir sind aufgrund dieses Vertrages nicht verpflichtet, ein solches Konto einzurichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, das f\u00fcr ihn eingerichtete Online-Konto ohne unsere Zustimmung an Dritte zu \u00fcbertragen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, sein Online-Konto Dritten zur Nutzung zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/li>\n<li>Von Nr. II. 1 und 2 unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden, hierf\u00fcr vorgesehene Teile der Software (bspw. die MATCH Middleware CORE) oder mittels der Software erstellte andere Software (Embedded Software bzw. Applikationen) im Rahmen des Nutzungszwecks (Nr. II.4) auf seine Maschinen oder seine Produkte zu \u00fcbertragen, soweit dies der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Funktion der Software, der Erstellung einer konkreten Applikation, entspricht.<\/li>\n<li>Soweit nichts Abweichendes vereinbart oder nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, darf der Kunde die Software ausschlie\u00dflich zur Entwicklung von Embedded Software f\u00fcr Maschinen sowie deren Verwendung in diesen Maschinen, zum Testen, Validieren und Simulieren dieser Software sowie weiteren damit im Zusammenhang stehenden T\u00e4tigkeiten, wie z.B. Wartung, Einstellung, Diagnose, Konfiguration und Doku-mentation dieser Software (Nutzungszweck), einsetzen.<\/li>\n<li>Der Kunde hat einen Anspruch auf Lieferung der Software sowie einer dazugeh\u00f6rigen Dokumentation (Beschreibung der Software, Programm- bzw. Benutzerhandbuch in Textform). Der Kunde installiert die Software selbst. Die Lieferung kann in Form der Zurverf\u00fcgungstellung eines Download-Links erfolgen.<\/li>\n<li>Software zu jedem Zeitpunkt nur ein Mal ausf\u00fchren kann. Eine parallele Nutzung der Software \u2013 auch in Hinblick auf verschiedene Softwareversionen \u2013 ist nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Kun-den gegen eine gesonderte Verg\u00fctung beauftragt werden.<\/li>\n<li>Der Kunde hat uns in Textform \u00fcber jeden Installationsort (PC) der Software zu informieren. Dies gilt ebenso f\u00fcr jede sp\u00e4tere Ver\u00e4nderung des Installationsortes. Die \u00dcbertragung auf einen anderen Installationsort kann fr\u00fchestens nach jeweils 60 Tagen erfolgen, sofern der Kunde uns kein berechtigtes Interesse an einem fr\u00fcheren Wechsel des Installationsortes nachweist.<\/li>\n<li>Der Kunde hat keinen Anspruch auf \u00dcberlassung von Programmcodes oder Quellcodes.<\/li>\n<li>Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschr\u00e4nkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalit\u00e4t der Software.<\/li>\n<li>Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des \u00a7 69e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und im Rahmen des \u00a7 69e Abs. 2 Nr. 1 UrhG gew\u00e4hrt.<\/li>\n<li>Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte werden dem Kunden am Lizenzgegenstand nicht einger\u00e4umt.<\/li>\n<li>Sofern es sich bei der Software um eine Testversion handelt, darf der Kunde sie nicht f\u00fcr gewerbliche, kommerzielle oder Produktionszwecke nutzen. Eine Nutzung ist lediglich zu Evaluierungs- und Testzwecken gestattet. Testversionen sind nicht f\u00fcr den Einsatz in produktiven, sicherheitskritischen oder cybersicherheitsrelevanten Betriebsumgebungen bestimmt. Testversionen unterliegen einem elektronischen Ablaufdatum. Dar\u00fcber hinaus kann der Funktionsumfang der Software eingeschr\u00e4nkt sein. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keinen Versuch zu unternehmen, das elektronische Ablaufdatum oder die Begrenzung des Funktionsumfangs zu umgehen oder au\u00dfer Kraft zu setzen. Jeder derartige Versuch stellt eine Verletzung des Lizenzvertrages dar.<\/li>\n<li>Sofern es sich bei der Software um eine Pre-Release-Version handelt, mit der dem Kunden insbesondere neue Funktionalit\u00e4ten vorgestellt werden, darf der Kunde sie nicht f\u00fcr gewerbliche, kommerzielle oder Produktionszwecke nutzen. Eine Nutzung ist lediglich zu Zwecken der Vorentwicklung gestattet. Pre-Release-Versionen sind nicht f\u00fcr den Einsatz in produktiven, sicherheitskritischen oder cybersicherheitsrelevanten Betriebsumgebungen bestimmt. Pre-Release-Versionen unterliegen einem elektronischen Ablaufdatum. Dar\u00fcber hinaus kann der Funktionsumfang der Software eingeschr\u00e4nkt sein. Der Kunde verpflichtet sich, keinen Versuch zu unternehmen, das elektronische Ablaufdatum oder die Begrenzung des Funktionsumfangs zu umgehen oder au\u00dfer Kraft zu setzen. Jeder derartige Versuch stellt eine Verletzung des Lizenzvertrages dar.<\/li>\n<li>Im Rahmen einer sog. akademischen Einzellizenz oder einer sog. Campus-Lizenz darf die Software nur von Studierenden und Lehrenden an akademischen Einrichtungen einer von uns autorisierten Hochschule zu Lehr- und Forschungszwecken, nicht jedoch zu kommerziellen Zwecken und nicht f\u00fcr Zwecke Dritter genutzt werden. Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer akademischen Einzellizenz ist stets eine g\u00fcltige Immatrikulati-onsbescheinigung des \/ der Studierenden und \/ oder der Nachweis f\u00fcr eine Lehrt\u00e4tigkeit.<\/li>\n<li>Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Kunde uns oder einem von uns beauftragten Dritten die Pr\u00fcfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der gew\u00e4hrten Rechte h\u00e4lt; der Kunde wird uns bei der Durchf\u00fchrung einer solchen Pr\u00fcfung nach besten Kr\u00e4ften unterst\u00fctzen. Die Pr\u00fcfung erfolgt w\u00e4hrend der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten, vor Ort beim Kunden oder remote. Wir k\u00f6nnen verlangen, dass der Kunde uns oder einem von uns beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Zugang zu Unterlagen, Systemen und Informationen gibt, soweit dies erforderlich ist, um die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wir werden vertrauliche Informationen des Kunden, die hierbei bekannt werden, nur f\u00fcr den Zweck der Lizenzpr\u00fcfung verwenden und Dritten nicht offenlegen.<\/li>\n<li>Zur Aktivierung der Software ist ein Lizenzschl\u00fcssel erforderlich. Der Lizenzschl\u00fcssel wird von uns nach Zahlung der vollst\u00e4ndigen Verg\u00fctung zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Lizenzschl\u00fcssel dient dem erleichterten Nachweis der Berechtigung des Kunden. Sein Besitz oder seine Verwendung allein gew\u00e4hren kein Recht zur Nutzung der Software. Ein solches Recht folgt nur aus einer Vereinbarung mit uns oder einer gesetzlichen Regelung.<\/li>\n<li>Der Kunde kann die erstmalig installierte Software nur nutzen, wenn er die Software nach der Installation \u00fcber das Internet und \u00fcber das f\u00fcr ihn eingerichtete Benutzerkonto aktiviert. Das Benutzerkonto ist an die Person des Kunden gebunden und kann ohne unsere Zustimmung nicht \u00fcbertragen werden.<\/li>\n<li>Zur Ausf\u00fchrung der Software m\u00fcssen die in der Produktbeschreibung genannten Anforderungen an Hardware und Betriebssystem (Systemvoraussetzungen) erf\u00fcllt sein. Zur \u00dcberpr\u00fcfung der Lizenz ist eine Verbindung mit dem Internet im Abstand von mindestens einem Jahr erforderlich.<\/li>\n<li>Der produktbezogene Supportzeitraum im Sinne der Verordnung (EU) 2024\/2847 (Cyberresilienz-Verordnung) f\u00fcr die jeweilige Softwareversion ergibt sich aus der bei Vertragsschluss bereitgestellten Produktdokumentation oder Support Policy.<\/li>\n<li>Die Rechteeinr\u00e4umung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Zahlung der Verg\u00fctung. Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Verg\u00fctung dulden wir die Nutzung der Software. Diese Duldung ist widerruflich, wenn der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug ger\u00e4t.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>III. Wartung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Mit dem Vertrag zur Einr\u00e4umung einer Nutzungslizenz ist ein Vertrag zur Wartung der Software gegen Zahlung einer j\u00e4hrlichen Wartungsgeb\u00fchr verbunden, im Rahmen dessen der Kunde innerhalb des Wartungszeitraumes folgende Leistungen in Anspruch nehmen kann:<br \/>\na) Zugang zu den jeweils aktuellen Updates f\u00fcr die Software, wobei vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Verpflichtungen im Sinne der Nr. IV Satz 1 kein Anspruch auf Entwicklung eines Updates besteht.<br \/>\nb) M\u00f6glichkeit des Erwerbs von kostenpflichtigen Add-Ons.<br \/>\nc) Zugriff auf den personalisierten Web-Bereich, der u.a. einen Download-Bereich f\u00fcr die genutzte Software-Version und deren Dokumentation, den Web Help-Desk sowie den FAQ-Bereich mit Selbsthilfematerialien beinhaltet,<br \/>\nd) E-Mail-Support, d.h. der Kunde hat das Recht, Supportanfragen per E-Mail zu stellen. Wir werden die Anfragen des Kunden nach besten Kr\u00e4ften und sorgf\u00e4ltig beantworten. Soweit dazu Ausgabe- und\/oder andere Daten erforderlich sind, um die Ausf\u00fchrungsbedingungen der Software beim Kunden zu reproduzieren, k\u00f6nnen wir diese Daten beim Kunden anfordern. Wir verpflichten uns nur zum E-Mail-Support, wenn die Software unter den Systemvoraussetzungen (Nr. II.19) verwendet wird.<br \/>\ne) M\u00f6glichkeit des Wechselns der Grundversion der Software vorbehaltlich zus\u00e4tzlicher Kosten f\u00fcr die ge\u00e4nderte Software, die vom Kunden zu tragen sind. Eine Kostenr\u00fcckerstattung z.B. bei Wechsel zu einer kosteng\u00fcnstigeren Grundversion ist ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Updates (insbesondere sicherheitszertifizierte Updates) der Embedded Auto-Code-Builder, Module und\/oder der Embedded Middleware oder auch Teilen davon sowie von Embedded Bibliotheksbausteinen werden ausschlie\u00dflich im Rahmen der Wartung bereitgestellt. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr das Ein-pflegen neuer Versionen von Board Support Packages (BSP) der unterst\u00fctzten Embedded Hardware-Plattformen. Ausgenommen sind solche Updates nach Nr. IV, auf die der Kunde einen zwingenden gesetzlichen Anspruch hat.<\/li>\n<li>Im Rahmen der Wartung werden dem Kunden keine Upgrades der Software zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li>\n<li>Der Wartungszeitraum betr\u00e4gt zun\u00e4chst drei Jahre (Mindestlaufzeit). Er beginnt mit Vertragsschluss und verl\u00e4ngert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Wartung nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Wartungszeitraumes bzw. verl\u00e4ngerten Wartungszeitraumes schriftlich gek\u00fcndigt wird.<\/li>\n<li>Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung der Wartung aus wichtigem Grund bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>F\u00fcr das erste Jahr des Wartungszeitraumes wird keine Wartungsgeb\u00fchr erhoben. F\u00fcr das zweite und dritte Jahr und die weiteren Jahre des \u2013 ggfs. verl\u00e4ngerten &#8211; Wartungszeitraumes wird jeweils die vertraglich vereinbarte j\u00e4hrliche Wartungsgeb\u00fchr erhoben. Sie wird sp\u00e4testens 14 Tage nach Beginn des zweiten und dritten Jahres des Wartungszeitraums erstmals bzw. sp\u00e4testens 14 Tage nach Beginn des jeweils verl\u00e4ngerten Wartungszeitraumes zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Wir sind berechtigt, die Wartungsgeb\u00fchr j\u00e4hrlich in unserem billigen Ermessen zu \u00e4ndern, um die Auswirkungen von \u00c4nderungen der mit unserer Leistung verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Kostenelemente, die die Wartungsgeb\u00fchr beeinflussen, sind insbesondere Lizenz- und Nutzungsentgelte f\u00fcr im Rahmen der Wartung eingesetzte Drittsoftware, Personal- und Sachkosten f\u00fcr die technische Erbringung der Wartungsleistungen (z. B. Support, Fehleranalyse, Pflege), Kosten der technischen Infrastruktur, die unmittelbar f\u00fcr die Wartungsleistungen eingesetzt wird, gesetzlich oder beh\u00f6rdlich aufer-legte Abgaben und vergleichbare zwingende Kostenbestandteile. Kostensteigerungen einzelner Faktoren berechtigen nur insoweit zu einer Erh\u00f6hung der Wartungsgeb\u00fchr, wie sie nicht durch Kostenreduzierungen in anderen Bereichen ausgegli-chen werden. Alle Preis\u00e4nderungen gelten fr\u00fchestens sechs Wochen nach Bekanntgabe an den Kunden. Der Kunde hat das Recht, die Wartungsvereinbarung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ank\u00fcndigung einer Geb\u00fchrenerh\u00f6hung zu k\u00fcndigen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>IV. Sicherheitsupdates<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>Wir werden dem Kunden unbeschadet Nr. III und V im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung innerhalb des f\u00fcr die jeweilige Softwareversion angegebenen Supportzeitraums unentgeltlich Sicherheitsupdates zur Verf\u00fcgung stellen, soweit diese zur Behebung oder Minderung einer Sicherheitsl\u00fccke der Software erforderlich sind. Wir sind auch \u00fcber die gesetzliche Verpflichtung hinaus berechtigt, dem Kunden ein Update zur Verf\u00fcgung zu stellen, das eine potentielle oder tats\u00e4chliche Sicherheitsl\u00fccke in der Software schlie\u00dfen oder mindern soll. Wir k\u00f6nnen ein Sicherheitsupdate als verpflichtendes Sicherheitsupdate kennzeichnen, wenn die weitere Nutzung der nicht aktualisierten Software mit erheblichen Cybersecurity-Risiken verbunden ist. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Verwendung der Software, die nicht mit dem zugeh\u00f6rigen Sicherheitsupdate aktualisiert wurde, unverz\u00fcglich, in keinem Fall jedoch sp\u00e4ter als 30 Tage nach der Bereitstellung des verpflichtenden Sicherheitsupdates einzustellen. Bei kritischen oder aktiv aus-genutzten Sicherheitsl\u00fccken k\u00f6nnen wir eine k\u00fcrzere angemessene Frist bestimmen. Sollte der Kunde den vorgenannten Zeitrahmen nicht einhalten, k\u00f6nnen wir vom Lizenzvertrag zur\u00fccktreten und vom Kunden Ersatz der bis zum R\u00fccktritt gezogenen Nutzungen verlangen. Als Sicherheitsl\u00fccken in diesem Sinne gelten dabei sowohl Eigenschaften in der Software, die einen unerlaubten Zugriff Dritter von au\u00dfen auf die Software oder auf das jeweilige System erm\u00f6glichen, als auch Umst\u00e4nde, die zu einem unerw\u00fcnschten Verhalten der Software oder der mittels der Software erstellten anderen Software f\u00fchren oder f\u00fchren k\u00f6nnen sowie \u201eSchwachstellen\u201c im Sinne der Verordnung (EU) 2024\/2847 (Cyberresilienz-Verordnung).<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>V. Anspr\u00fcche bei Sachm\u00e4ngeln<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Die von uns \u00fcberlassene Software entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. M\u00e4ngelanspr\u00fcche wegen Sachm\u00e4ngeln bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen und Leistungsangaben in \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen, insbesondere in Werbemitteln gelten ohne geson-derte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. F\u00fcr Update-, Upgrade- und neue Versionslieferungen sind die jeweiligen M\u00e4ngelanspr\u00fcche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegen\u00fcber dem bisherigen Versionsstand beschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht, soweit der Kunde ohne unsere Zustimmung die Software oder Teile der Software, insbesondere einen generierten Embedded Code oder Teile davon selbst ver\u00e4ndert oder durch Dritte ver\u00e4ndern l\u00e4sst. Das gleiche gilt f\u00fcr Fehler, die auf fehlerhafte Installationsleistungen des Kunden zur\u00fcckzuf\u00fchren sind oder auf vom Kunden eingesetzte Programme, welche die auf einer Hardware installierte Software modifizieren oder auf sonstige Weise beeinflussen. Gleiches gilt ferner f\u00fcr M\u00e4ngel, die darauf beruhen, dass der Kunde bereitgestellte Sicherheitsupdates nach Nr. IV. nicht installiert, sicherheitsrelevante Hinweise nicht beachtet, die Software au-\u00dferhalb der vereinbarten Systemumgebung einsetzt oder nicht freigegebene \u00c4nderungen, Erweiterungen oder Integrationen vornimmt. Gesetzlich zwingende Pflichten zur Behandlung von Schwachstellen der unver\u00e4nderten Software bleiben unber\u00fchrt. F\u00fcr die Eignung des vom Kunden generierten Embedded Code zur Verwendung in einer bestimmten Maschine sowie f\u00fcr die Schnittstellen zu dieser Maschine \u00fcbernehmen wir keine Verantwortung.<\/li>\n<li>F\u00fcr Test- und Pre-Release-Versionen gilt \u2013 soweit diese kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt werden \u2013 Nr. VIII.2 und 3 unserer Besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr Soft-ware\/Freeware entsprechend.<\/li>\n<li>Bei Testversionen und Pre-Release-Versionen der Software handelt es sich jeweils um Software, die noch nicht oder noch nicht vollst\u00e4ndig f\u00fcr ihren Verwendungszweck getestet wurde. Da es bei Verwendung dieser Software in Einzelf\u00e4llen zu einem unvorhergesehenen Programmverhalten kommen kann, ist der Kunde insbesondere zur besonderen \u00dcberpr\u00fcfung der Ausgaben und\/oder Programmschnittstellen angehalten.<\/li>\n<li>Wir bestimmen die Art der Nacherf\u00fcllung. Die Mangelbeseitigung kann mittels Zurverf\u00fcgungstellung eines Download-Links f\u00fcr ein Update erfolgen. Der Kunde installiert das entsprechende Update selbst. Sollte eine Mangelbeseitigung per Update nicht m\u00f6glich sein, weil eine zumutbare Installationsma\u00dfnahme durch den Kunden trotz der vorstehenden Regelung nicht durchgef\u00fchrt wurde und als Folge ein Vor-Ort-Einsatz durchgef\u00fchrt werden musste, hat der Kunde die erforderlichen Mehraufw\u00e4nde zu tragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>VI. Anspr\u00fcche bei Rechtsm\u00e4ngeln<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Die von uns gelieferte bzw. \u00fcberlassene Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handels\u00fcbliche Eigentumsvorbehalte.<\/li>\n<li>Soweit Rechtsm\u00e4ngel bestehen, sind wir nach unserer Wahl dazu berechtigt, durch rechtm\u00e4\u00dfige Ma\u00dfnahmen die Rechte Dritter, welche die vertragsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Software beeintr\u00e4chtigen oder deren Geltendmachung zu beseitigen oder die Software in der Weise zu ver\u00e4ndern oder zu ersetzen, dass sie fremde Rechte Dritter nicht mehr verletzt, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalit\u00e4t der Software nicht erheblich beeintr\u00e4chtigt wird, und verpflichtet, die dem Kunden entstandenen notwendigen erstattungsf\u00e4higen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.<\/li>\n<li>Scheitert die Freistellung gem\u00e4\u00df Nr. VI.2 binnen einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fccktreten oder mindern und Schadensersatz verlangen.<\/li>\n<li>Nr. V.3 gilt entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>VII. Funktionale Sicherheit, Embedded Code Generierung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Soweit die Software oder Teile davon eine Zertifizierung entsprechend der \u00f6ffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Funktionalen Sicherheit hat, sind hierf\u00fcr entsprechende Zertifikate verf\u00fcgbar, in denen auch die anwendbaren technischen Nor-men und die erreichten Sicherheitslevel genannt sind. Bestehende Zertifikate werden dem Kunden auf Verlangen zur Kenntnis gebracht. In diesem Fall hat der Kunde die Vorgaben der in den Zertifikaten genannten technischen Normen sowie die zugeh\u00f6rigen Sicherheitshandb\u00fccher zu ber\u00fccksichtigen und anzuwenden. Die Zertifizierung kann nicht die notwendigen zu implementierenden Pr\u00fcfungen und Prozesse zur funktionalen Sicherheit beim Kunden abdecken oder ersetzen.<\/li>\n<li>Mittels der Software erstellte andere Software (wie z. B. Embedded Software oder Embedded Software Applikationen) ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie eine Zertifizierung beinhaltet \u2013 vom Kunden auf dem f\u00fcr sie bestimmten umgebenden technischen System, in das sie eingebettet ist, entsprechend der anzuwendenden \u00f6ffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur funktionalen Sicherheit und dem aktuellen Stand der Technik zu testen und abschlie\u00dfend zu validieren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>VIII. Haftung<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Wir haften ferner f\u00fcr M\u00e4ngel, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht. Vertragswesentlich sind vertragliche Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/li>\n<li>Eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Ansonsten ist unsere Haftung \u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 ausgeschlossen. Sofern wir wegen fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht haften, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.<\/li>\n<li>F\u00fcr den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuf\u00fchren und so dazu beizutragen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Wir akzeptieren keine Schadenspauschalen, soweit diese nicht gesetzlich vorgesehen sind.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>IX. Haftungsfreistellung<\/h2>\n<p>Soweit Dritte Anspr\u00fcche gegen uns geltend machen sollten und wir nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben, M\u00e4ngel arglistig verschwiegen oder ihre Abwesenheit garantiert haben sowie in F\u00e4llen schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper, Gesundheit oder einer vertragswesentlichen Pflicht, stellt uns der Kunde von diesen Anspr\u00fcchen einschlie\u00dflich eventueller Kosten frei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>X. Schutzrechte, Geheimhaltung<\/h2>\n<p>Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, die Software und ihre Dokumentation vor unautorisiertem Kopieren oder unautorisierter Verwendung angemessen zu sch\u00fctzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zu rekonstruieren (\u201ereverse engineering\u201c) oder auch Teile davon wiederzuverwenden, soweit in Nr. II nichts Abweichendes geregelt ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>XI. Sonstiges<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Erg\u00e4nzend gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie unsere Besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen f\u00fcr Software\/Freeware (im Internet abrufbar unter: www.hydac.com &#8211;&gt; Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen). Diese Lizenzbedingungen gehen diesen bei Abweichungen vor. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.<\/li>\n<li>Sollte eine oder sollten mehrere der oben stehenden Klauseln unwirksam oder nichtig sein, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht.<\/li>\n<li>Erf\u00fcllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Dieser Ort ist auch der ausschlie\u00dfliche Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf unsere Beziehungen zu dem Kunden findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.<\/li>\n<\/ol>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_empty_space height=&#8220;99&#8243;][dhsv_vc_anker type=&#8220;nav&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][dhsv_vc_anker type=&#8220;point&#8220; title=&#8220;AGB Miete&#8220; id=&#8220;agb miete&#8220;][vc_empty_space height=&#8220;60px&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row dhsv_margin_top=&#8220;vc-margin-top-medium&#8220;][vc_column][dhsv_vc_headline index=&#8220;AGB Miete&#8220; headline=&#8220;ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN: SOFTWAREMIETE&#8220; subline=&#8220;Lizenzbedingungen f\u00fcr die HYDAC MATCH Software Suite im Rahmen der Softwaremiete&#8220;][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text css=&#8220;&#8220;] I.\u00a0 Geltungsbereich, erg\u00e4nzende Bestimmungen &nbsp; 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